Linienbestimmung des Nordostrings – Plan im Internet

Der Bundesminister für Verkehr hat bereits am 11. Juni 2004 die so genannte Linienbestimmung für den Nordostring durchgeführt. Dies ist ein Planungsschritt, der für alle Bundesfernstraßen nach § 16 des Fernstraßengesetzes erforderlich ist. Er ist auch Voraussetzung für alle weiteren Planungsphasen, außerdem ist die festgelegte Linie für alle öffentlichen Planungsträger bindend. Im momentan in Bearbeitung befindlichen Flächennutzungsplan 2015 von Remseck am Neckar wird diese Linie deshalb auch nachrichtlich dargestellt.

Nichts desto trotz ist die Maßnahme momentan durch die politische Festlegung der Prioritäten im Bundesverkehrswegeplan „auf Eis gelegt“ – zumindest bis zur nächsten Fortschreibung des Plans in einigen Jahren. Festzuhalten ist aber: wenn weitergeplant wird, dann auf der Grundlage der Linienbestimmung. Der Landesverkehrsminister hat denn auch bereits im Sommer 2004 mitgeteilt, durch die Linienbestimmung sei der Nordostring „ein Stück konkreter“ geworden. Hierzu mehr im Archiv unserer Amtsblatt-Artikel im Internet.

Weil wir wissen, dass diese Planung viele interessiert, haben wir den kompletten Plan mit der festgelegten Trasse einschließlich der Genehmigungsvermerke der Ministerien auf unseren Internet-Seiten bereitgestellt.

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