Bebauungsplan Steige IV: die Knackpunkte

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Steige IV im Ortsteil Neckarrems am 11.07.06 als Satzung beschlossen. Nachdem das Thema in den Wochen vor der Beschlussfassung die Schlagzeilen beherrscht hat, hier nochmals aus unserer Sicht die wichtigsten Aspekte, die strittig diskutiert wurden.

Es handelt sich um eine Konversionsfläche, d.h. aus einem bisherigen Gewerbegebiet wird ein Wohngebiet. Das ist in dieser Lage, die ringsum von Wohnen umgeben ist, eine sehr positive Entwicklung. Dadurch ist auch sichergestellt, dass künftig kein gewerblicher Verkehr mehr entsteht.

Heftig umstritten war die Bebauungsdichte im Gebiet. Wir haben uns in der Stadtentwicklung die Devise„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gegeben, soll heißen, wir entwickeln innerörtliche Gebiete, bevor wir freie Landschaft zubauen. Deshalb ist die höhere Dichte angemessen, zumal in der Steige IV Wohnformen angeboten werden, die das ermöglichen.

Am Gebietsrand sind drei Punkthäuser mit 3, 5 und 6 Vollgeschossen geplant. Hier scheiden sich die Geister ganz besonders, weil individuell unterschiedlichste Einschätzungen der späteren optischen Wirkung des Siedlungsrandes bestehen. In diesem Punkt waren sich die Freie-Wähler-Stadträte ebenfalls nicht einig. Ein Vorschlag der Freien Wähler wurde in den Plan aufgenommen: der Siedlungsrand gegen die Landschaft wird komplett mit hohen, großkronigen Bäumen bepflanzt.

Breites Einvernehmen bestand zum Umgang mit der beim Landtag eingereichten Petition. Vor Abschluss dieses Verfahrens sollen keine Fakten geschaffen werden. Trotzdem waren wir dafür, die Satzung jetzt zu beschließen. Wenn dies nämlich nicht vor dem 20.07.06 geschehen wäre, wäre eine neue Rechtslage anzuwenden gewesen, die massive zeitliche Verzögerungen und umfangreiche zusätzliche Planungsschritte erfordert hätte; davon wollten wir die Stadtkasse verschonen.

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