Ist Mais ein Heilkraut?

Die Stuttgarter Zeitung hat in zwei Beiträgen am 11. August und am 10. Juli 2006 über die Gefährdung des Kräutergartens zwischen Aldingen und Stuttgart-Mühlhausen durch den geplanten Bau einer neuen Neckarquerung zwischen dem Hornbach-Baumarkt und dem Klärwerk berichtet. Sie hat unter anderem geschrieben: „Die geplante Trasse…. verläuft quer durch den Calendula-Kräutergarten“ und hat berichtet, dieser verliere deshalb etwa ein Drittel seiner Anbaufläche.

Wenn man sich allerdings die Situation vor Ort anschaut, reibt man sich die Augen und fragt sich, seit wann Mais als Heilkraut gilt. An der Stelle, wo die Trasse verlaufen soll, wächst nämlich nur Gras und viel Mais (vgl. Foto). Kulturen mit Kräutern entdeckt der Betrachter erst etliche hundert Meter entfernt. Da zudem die Trasse an dieser Stelle in einem tiefen Einschnitt liegen wird, kann man sich eine Beeinträchtigung dieser Kräuterpflanzungen durch künftigen Autoverkehr nur schwer vorstellen.

Und erfahrungsgemäß werden dort, wo Mais wächst, von den Landwirten Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Da es, wie die Zeitung berichtet hat, „allein drei Jahre dauere, den Boden auf die biologische Produktion umzustellen“, ist also an dieser Stelle auf Jahre hinaus der Anbau von Kräutern ohnehin ausgeschlossen. Man fragt sich also: warum sollte der Kräutergarten durch die Straße in seiner Existenz gefährdet sein?

Ergänzung am 25.08.2006:

Richtigstellung

Im vorletzten Amtsblatt hat der Unterzeichner sich zur Gefährdung des Calendula-Kräutergartens durch den geplanten Bau einer neuen Neckarquerung geäußert. Aufgrund des Artikels kam ein sehr informativer Kontakt mit den Betreibern des Kräutergartens zustande. Sie haben darauf hingewiesen, dass der im Artikel angesprochene Maisanbau von ihnen selbst auf Umstellungsflächen betrieben wird, die zur Erweiterung des Kräutergartens vorgesehen sind. Diese Flächen werden seit mehreren Jahren weder künstlich gedüngt noch wird dort chemischer Pflanzenschutz betrieben.

Vom Unterzeichner wurde deshalb empfohlen, im anstehenden Planfeststellungsverfahren zu beantragen, dass möglichst frühzeitig z.B. im Rahmen einer Flurbereinigung Ersatzflächen für die Umstellung auf biologische Produktion bereitgestellt werden, um so die Beeinträchtigungen für den Betrieb zu minimieren.

Termine