Neue Konzessionsverträge – Chancen und Risiken für Städte und Gemeinden

Ende 2012 laufen bei fast allen Städten und Gemeinden im Land die Konzessionsverträge für die Stromversorgung aus und die Gemeinderäte haben in den nächsten Monaten über entsprechende Neuregelungen zu entscheiden.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes Ludwigsburg der Freien Wähler, erster Bürgermeister Karl-Heinz Balzer aus Remseck hatte zusammen mit dem Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg zu diesem Thema ins Hotel Egelsee nach Tamm eingeladen. Gemeinderäte und Bürgermeister aus dem ganzen Kreis waren der Einladung ebenso gefolgt wie die Vertreter der beiden großen Energieversorger, die im Landkreis aktiv sind. Als Referent hatte Balzer mit Rechtsanwalt Dr. Dominik Kupfer aus Freiburg einen unabhängigen Profi gewonnen, der aus zahlreichen eigenen Erfahrungen berichten konnte.

Ein Konzessionsvertrag wird zwischen der Gemeinde und dem Betreiber von Versorgungsleitungen geschlossen; die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 20 Jahre. Der Vertrag gibt dem Betreiber das Recht, in den öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde seine Versorgungsleitungen zu verlegen. Als Gegenleistung dafür erhält die Gemeinde die so genannte Konzessionsabgabe. Die Höhe dieser Abgabe ist gesetzlich geregelt und liegt z.B. für Gemeinden mit 20.000 Einwohnern für die Stromversorgung in der Größenordnung von 500.000 Euro je Jahr.

Warum nun ist die Neuvergabe der Konzessionen ab 2013 besonders spannend? Das liegt an der in den letzten zehn Jahren erfolgten Regulierung der Strommärkte und insbesondere an der Tatsache, dass Stromproduktion, Stromvertrieb und der Betrieb der Netze rechtlich und tatsächlich streng voneinander zu trennen sind. Eine Kommune kann also nach neuem Recht ihr Stromnetz selbst betreiben, ohne selbst Strom an die Haushalte zu liefern; von den Stromlieferanten kann sie aber ein Durchleitungsentgelt verlangen. Durch diese neuen Möglichkeiten, die in vielen Varianten denkbar sind, kann unter Umständen für den Stadtsäckel neben der Konzessionsabgabe eine weitere Einnahmequelle erschlossen werden.

Dr. Kupfer stellte im Vortrag und in der Diskussion die ganze Bandbreite der neuen Möglichkeiten mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken dar, wenige prägnante Modelle seien genannt:

  • Verlängerung des Konzessionsvertrages mit dem Netzbetreiber ohne weiteres Engagement der Kommune
  • Rückkauf des Stromnetzes vom bisherigen Betreiber und Bildung eigener Stadtwerke (mit oder ohne Vertrieb von Strom)
  • Partnerschaft mit einem neuen Netzbetreiber, der dann seinerseits das Stromnetz erwirbt
  • Kauf des Stromnetzes ins Eigentum der Stadt (städtische Netzgesellschaft), Betrieb durch den bisherigen Betreiber im Rahmen eines Pachtvertrages gegen Entgelt (Pachtmodell)

Insbesondere im letztgenannten Pachtmodell sieht Dr. Kupfer eine Chance für die Kommunen, ihre Erträge zu verbessern, die Risiken aber zu minimieren und gleichzeitig einen gewissen Einfluss auf energiepolitische Entscheidungen zu nehmen.

Vortrag und Diskussion machten deutlich: den Gemeinderäten stehen ebenso spannende wie komplexe Diskussionen bevor, bevor sie die Stromversorgung in ihren Kommunen für die nächsten 20 Jahre neu geregelt haben.

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