Kinderbetreuung: endlich wird das Konnexitätsprinzip ernst genommen

Nach dem so genannten Konnexitätsprinzip muss der auftragende Gesetzgeber als Verursacher (Verursacherprinzip) für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgen. Eines der bekanntesten Beispiele, bei denen das bisher von Bund und Land massiv vernachlässigt wurde, ist die Kleinkinderbetreuung. Und das, obwohl in der Landesverfassung von Baden-Württemberg bereits seit 1953 der Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ verankert ist.

Den Städten und Gemeinden wurden in den letzten Jahren insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern im Vorschulalter immer neue, kostenintensive Aufgaben übertragen, ohne dass Bund und Land für den finanziellen Ausgleich gesorgt hätten.

Jetzt hat die neue grün-rote Landesregierung erstmals einen großen Schritt in Richtung Konnexität gemacht! In einem „Pakt für Familien mit Kinder“ haben die Regierung und die kommunalen Landesverbände eine massive Erhöhung der Zuschüsse geplant. In den beiden Jahren 2012 und 2013 werden die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung von 129 auf 444 Mio € bzw. von 152 auf 477 Mio € erhöht.

Ab 2014 wollen sich Land und Bund zusammen mit 68% an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung beteiligen. Hinzu kommen verbesserte Zuweisungen für die Schulsozialarbeit und für die Sprachförderung.

Obwohl genaue Regelungen für die Mittelverteilung noch ausgearbeitet werden müssen, kann man davon ausgehen, dass die Stadt Remseck mit einer jährlichen Verbesserung der Finanzzuweisungen in der Größenordnung von 800.000 € wird rechnen können. Das verbessert unsere Chancen, die ehrgeizigen Ziele in der Kleinkindbetreuung zu erreichen, ganz deutlich.

 


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