Vergnügungsstättenkonzept: die Entwicklung steuern

Er kommt sperrig daher, dieser Begriff aus dem Planer-Deutsch: Vergnügungsstättenkonzept. Aber was steckt denn dahinter?

Große Aufregung herrschte in Aldingen in den letzten Wochen, als sich das Gerücht breit machte, in der früheren Schlecker-Filiale in der Neckarstraße werde eine Spielhalle eingerichtet. Besonders engagiert haben sich zu diesem Thema die Eltern von Schulkindern geäußert, auf deren Schulweg das diskutierte Objekt liegt.

Um es vorweg zu nehmen: es wird in der Aldinger Ortsmitte keine Spielhalle geben und der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung drei Beschlüsse gefasst, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten (Spiel- und Automatenhallen, Spielcasinos, Wettbüros usw.) städtebaulich zu steuern und nur an bestimmten Stellen zuzulassen. In Remseck wird das im Gewerbegebiet Neckaraue in Hochberg und – eingeschränkt für eine Diskothek – im Gewerbegebiet Aldingen der Fall sein.

Beschlossen wurde ein Vergnügungsstättenkonzept für das ganze Stadtgebiet, das vom Büro Dr. Acocella, einem anerkannten Spezialisten auf diesem Sektor, entwickelt worden war. Für den Ortskern Aldingen wurde darüber hinaus ein Bebauungsplan „Zentraler Versorgungsbereich Aldingen“ auf den Weg gebracht und zur Verhinderung von Fehlentwicklungen bis zur Rechtskraft des Planes eine Veränderungssperre beschlossen.

Der zentrale Versorgungsbereich Aldingen (Plan: Dr. Acocella)


Der Bebauungsplan hat das Ziel, den Einzelhandel und das Stadtbild zu schützen, indem er negative Entwicklungen durch Ansiedlung z.B. von Spielhallen und Wettbüros verhindert. Was sich entwickeln kann, wenn eine solche Ansiedlung stattfindet, ist in Ludwigsburg rund um das Marstall-Center zu besichtigen; die Planer sprechen dann von „Trading-Down-Effekten“.

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