Vergleich beendet Auseinandersetzung mit o5 Architekten

In der letzten Sitzung des Gemeinderates hat dieser einstimmig einem Vergleichsabschluss zugestimmt, der die Auseinandersetzung mit den o5 Architekten bei einer Zahlung in Höhe von 58.000,00 Euro beendet.

Obwohl im Rahmen eines Vergleiches immer beide Seiten nachgeben müssen, hat die Stadt ihre Interessen nahezu vollständig durchsetzen können. Von Anfang war seitens der Verwaltung ein Betrag in einer Größenordnung von rd. 40.000 Euro angeboten worden. Die Architekten verlangten in den Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart dagegen rd. 1.000.000,00 Euro.

Wie war es dazu gekommen? Im vergangenen Jahr hatte die Verwaltung bei der Zusammenarbeit mit den damaligen Architekten festgestellt, dass die Kosten der geplanten Baumaßnahme „Rathaus und Stadthalle“ bereits in diesem frühen Planungsstadium explodierten. Der heutige Baubürgermeister Velte erkannte aufgrund seiner Erfahrung in diesem Bereich, dass die Kostensteigerung insbesondere auf die Konstruktion und die verwendeten Materialien zurückzuführen war und bat – wie dies üblich ist- die Architekten um Lösungsvorschläge und Änderungen. Dazu waren die Architekten allerdings nicht bereit und beriefen sich insbesondere auf ihr Urheberrecht. Da die Zusammenarbeit zwischen Architekten und Bauherren im Wesentlichen auf Vertrauen basiert, war eine erfolgreiche Zusammenarbeit kaum mehr möglich. Aus diesem Grund wollte sich die Verwaltung einvernehmlich von den Architekten trennen. Schon damals wurde angeboten, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistung zu bezahlen und den Vertrag damit zu beenden. Neben dem Streit darüber, welche Leistungen schon erbracht waren und welche nicht, waren die Architekten aber insbesondere der Meinung, sie hätten das Recht, die Planung auf der Grundlage ihrer Entwürfe fortzusetzen. Dies konnte keine Basis für ein einvernehmliches Auseinandergehen sein, da in diesem Fall über 50 % des Architektenhonorars bezahlt werden hätte müssen, für eine Planung bei der zu diesem Zeitpunkt bereits feststand, dass sie aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden kann. Deshalb war die Kündigung des Architektenvertrages notwendig und richtig, auch wenn die Art und Weise -ohne Einbeziehung des Gemeinderats vor der Kündigung- zu Recht kritisiert worden war. Die – auch in Baurechtskreisen- überraschende Auffassung, der Vertrag müsse fortgesetzt werden, scheiterte in 2 Instanzen. Offen gelassen wurde dabei die Frage, ob die Architekten Anspruch auf weitere Vergütung haben, weil es angeblich keinen wichtigen Grund für die Kündigung gegeben habe. Einen solcher Anspruch –der ursprünglich von den Architekten mit 2 Mio. in den Raum gestellt worden war- klagten sie in einem weiteren Verfahren in Höhe von rd. 900.000,00 Euro ein. Dazu weitere rd. 80.000,00 Euro für angeblich erbrachte Leistungen. In der ersten mündlichen Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin klar, dass sie hinsichtlich der 900.000,00 Euro der Auffassung der Stadtverwaltung folge. Hinsichtlich des Restbetrages hätte ein aufwendiges Verfahren mit erheblichen Gutachterkosten geführt werden müssen, so dass es sinnvoll war, den ursprünglichen Vergleichsvorschlag des Gerichts angemessen zu erhöhen, damit keine weiteren Kosten in den Rechtsstreit investiert werden mussten. Als Fazit bleibt es bei der Erkenntnis: „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“.

Auch die neuen Planungen zeigen, dass die Entscheidung, sich von den Architekten zu trennen, richtig war.

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