Investitionen in barrierefreie Bushaltestellen

Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat u.a. zum Ziel, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen.

Der Gesetzgeber fordert, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

Um die Barrierefreiheit in Remseck zu erreichen, müssen die Bushaltestellen mit einem mindestens 18 Zentimeter hohen Hochbord, mit taktilen und kontrastreichen Bodenelementen (sog. Blindenleitstreifen) ausgestattet sein. Erforderlich ist zudem ausreichende Manövrierfläche für Rollstuhlfahrer sowie ein stufenloser Zugang zur Haltestelle.

Die Haltestelle am Haus der Bürger ist bereits barrierefrei

Für die Ertüchtigung der Bushaltestellen hat der Gemeinderat am 19.11.2019 der Aufnahme von Mitteln in den Jahren 2020 bis 2022 in Höhe von jeweils 200.000 € im Jahr zugestimmt. Für die Maßnahme stehen Fördermitteln in Höhe von 50 % durch das Land zur Verfügung.

Der Umbau erfolgt nach einer von der Stadtverwaltung erstellten Prioritätenliste, die u.a. das Personenaufkommen an den Haltestellen und die Nähe z.B. zu Altenheimen und öffentlichen Einrichtungen berücksichtigt.

Neben attraktiven Fahrpreisen, guten Taktzeiten und einem modernen Fuhrpark dienen die Investitionen in die Barrierefreiheit dazu, den ÖPNV attraktiv zu gestalten. Die Freien Wähler haben deshalb den Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen einstimmig zugestimmt.

 


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