„Gesplittete Abwassergebühr“ – wie geht das ?

Die Grünen hatten im letzten Amtsblatt über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von FDP, Freien Wählern, Grünen und SPD berichtet, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, dem Gemeinderat bis April 2009 eine Abschätzung des Aufwandes sowie die Auswirkungen auf die Abwassergebühren bei Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (GAG) zu berichten. Schon in den Vorjahren haben mehrere Fraktionen das Thema immer wieder aufgegriffen, so hatten die Freien Wähler in einem Schreiben an den OB im März 2005 gebeten, die angesprochene Untersuchung zu machen.
Immer mehr Städte und Gemeinden – insbesondere die größeren Städte – führen die GAG ein. Und so funktioniert das System:

Wie wird die Abwassergebühr bisher berechnet?
Die Abwassergebühr wird bisher allein nach dem Frischwassermaßstab berechnet: Für jeden Kubikmeter bezogenes Frischwasser wird einheitlich die jeweils geltende Abwassergebühr erhoben. Für die Gebührenerhebung ist unerheblich, ob und wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfiel und ob und wie viel davon auf dem Grundstück versickerte oder direkt in die Kanalisation abgeleitet wurde.

Warum ist eine Änderung sinnvoll?
Aus ökologischen Gründen ist es sinnvoll, die zunehmende Versiegelung von Siedlungsflächen und die direkte Ableitung von Niederschlagswasser zu verhindern und nicht verschmutztes Niederschlagswasser an Ort und Stelle versickern zu lassen. Dieses Ziel kann durch die Einführung einer versiegelungsabhängigen Niederschlagswassergebühr unterstützt werden.

Auch aus ökonomischen Gründen ist die Einführung einer Niederschlagswassergebühr notwendig. Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung- und behandlung werden nicht mehr, wie bisher, auf alle Gebührenschuldner verteilt, sondern verursachergerecht zugeordnet. Grundstücke mit hohem Versiegelungsgrad werden stärker belastet, Grundstücke mit wenig versiegelten Flächen werden entlastet.

Für wen ändert sich etwas?
In der Regel wird die GAG für alle Grundstücke mit 1.000 m² versiegelter Fläche als Pflichtveranlagung eingeführt, Eigentümer mit kleineren Versiegelungsflächen können freiwillig an der GAG teilnehmen. Die Veranlagung für diese Grundstücke wird nach zwei verschiedenen Gebührenmaßstäben festgelegt:

Auf der Basis des Frischwasserbezuges erfolgt die Veranlagung zur Schmutzwassergebühr. Da die Aufwendungen für die Niederschlagswasserbeseitigung- und behandlung hier herausgerechnet sind, reduziert sich der Preis für die Schmutzwassergebühr entsprechend.

Die Veranlagung zur Niederschlagswassergebühr erfolgt auf der Grundlage der überbauten und befestigten (teilbefestigten) Flächen eines Grundstückes, von denen das Niederschlagswasser in die Kanalisation abgeleitet wird.
Offene Fragen
Eine Reihe von Fragen sind zu diskutieren, bevor wir in Remseck das neue Modell einführen können, so unter anderem:

  • Ist es wirklich sinnvoll, nur Grundstücke mit über 10 ar versiegelter Fläche ein zubeziehen? Dadurch entfällt für nahezu alle Wohngrundstücke der Anreiz zur Entsiegelung, es sei denn, sie nehmen freiwillig an der GAG teil. Einige Gewerbebetriebe dagegen und auch die Stadt selbst mit den öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Hallen trifft die neue Gebühr drastisch. In einem uns bekannten Beispiel zahlt ein Lebensmittelmarkt bisher 179 Euro, künftig 4.128 Euro Abwassergebühr im Jahr.
  • Für alle betroffenen Grundstücke muss detailliert ermittelt und dokumentiert werden, welche Teilflächen wie viel Niederschlagswasser in die Kanalisation einleiten. Das ist ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand, und bei jeder baulichen Änderung sind die Berechnungen zu ergänzen.

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