Kostenkontrolle bei öffentlichen Bauvorhaben

Es ist ein leidiges Thema: die Einhaltung der geplanten Kosten bei Bauvorhaben. Insbesondere Bauvorhaben der öffentlichen Hand gelangen hier immer wieder zu unrühmlicher Bekanntheit , sei es in der lokalen Presse oder im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler.

Auch in Remseck haben wir immer wieder Bauvorhaben, bei denen die Kosten deutlich über den ursprünglichen Planungen liegen. Es gibt aber auch positive Beispiele: die Gemeindehalle Hochdorf scheint ein solches zu werden.

Seit etwa einem Jahr bietet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Neuerung eine so genannte Bonus-Malus-Regelung . Diese hat zum Ziel, Anreize zum Kosten sparenden und qualitätsbewussten Bauen zu setzen. Für die Unterschreitung der vereinbarten Kostengrenze wird ein Zuschlag von bis zu 20 % des Honorars des Architekten ausgelobt, bei Überschreitung der Kostengrenze kann das Honorar um bis zu 5 % gekürzt werden.

Eine ähnliche Regelung gab es in der HOAI schon bisher, allerdings war bisher nur ein Bonus möglich. Uns ist die Problematik der Anwendung dieser Neuregelung durchaus bewusst, hängt doch eine sinnvolle und für beide Vertragsparteien verantwortbare Anwendung von der klaren Definition von Qualitätsstandards und von einer belastbaren Kostenberechnung als Ausgangsgröße ab. Wir wissen auch, dass die Regelung deshalb bisher nur sehr selten angewandt wurde.

Die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler hat sich vor wenigen Wochen in einem Schreiben an den Oberbürgermeister gewandt und unter Anderem ausgeführt:

„In Remseck bietet sich unseres Erachtens an, beim geplanten „Feuerwehrhaus rechts des Neckars“ zu prüfen, ob die Anwendung der neuen Bonus-Malus-Regelung zweckmäßig wäre. Zwei Gründe sprechen aus unserer Sicht für die Eignung des Objektes:

  • Wie bei kaum einem anderen Bauvorhaben wurden beim Feuerwehrhaus die Kostenplanungen bisher schon sehr intensiv durchleuchtet, so dass eine verlässliche Basis vorliegt.
  • Der Gemeinderat hat seine Absicht sehr deutlich gemacht, bei diesem Bauvorhaben auf eine äußerst konsequente Kostenkontrolle zu achten.

Da der Zeitplan für das Feuerwehrhaus rechts des Neckars momentan sehr entspannt ist, bitten wir die Verwaltung, die Anwendung der neuen HOAI-Regelung auf dieses Objekt zu prüfen. Unser Wunsch wäre, dass Sie dem Gemeinderat eine Liste mit Pro- und Kontra-Argumenten vorlegen.“

Die Antwort der Verwaltung auf die Freie-Wähler-Initiative ist für die Juli-Sitzung des Gemeinderates angekündigt. Wir sind gespannt!

Bei der derzeit in Bau befindlichen Gemeindehalle Hochdorf zeichnet sich eine Punktlandung bei den Kosten ab

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