Zwei Juristen – 5 Meinungen

Dieses Sprichwort ist uns allen bekannt. Im Moment reibt sich der geneigte Leser bei der Zeitungslektüre die Augen, wenn der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Juristen des Innenministeriums öffentlich darüber streiten, ob es denn rechtlich zulässig sei, dass die Städte und Gemeinden als Hilfsmittel für die Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr Luftbilder mit einer Bodenauflösung von 10 cm (1 Pixel im Bild entspricht einer Bodenfläche von 10 x 10 cm) einsetzen.

Die Stadt Remseck hat sich wie viele hundert weiterer Gemeinden im Land dieser Technik bedient und in diesem Frühjahr das Stadtgebiet für Luftaufnahmen überfliegen lassen. Ab der nächsten Woche bekommen die Grundstückseigentümer Auszüge für ihr Grundstück zugestellt, in denen die aus der Luft erkennbaren versiegelten bzw. unversiegelten Flächen gekennzeichnet und vermessen sind. Nach unserer Meinung eine sehr gute Hilfestellung für den Bürger, um der Stadt mitzuteilen, welche Flächen in den öffentlichen Kanal entwässern und welche nicht.

Ein Ausschnitt aus einem Luftbild mit 10 cm Auflösung – im Bild ist das Areal der Kelterschule in Neckarrems sichtbar.

Beim Klick auf das Bild ist der hier abgedruckte Bildausschnitt in voller Auflösung anzuschauen. Machen Sie sich einfach selbst ein Bild zur Frage des Datenschutzes. Und bedenken Sie dabei, dass Google und Microsoft solche Bilder flächendeckend öffentlich anbieten – zugegebenermaßen nicht so hoch aufgelöst und nicht so aktuell. Die Bilder aus der aktuellen Befliegung zur Ermittlung der Abwassergebühr erhält aber jeweils nur der Betroffene selbst!

Und an was machen die Juristen ihren Streit fest? An der Frage nämlich, ob es die Abgabenordnung erlaubt, dass die Behörde relevante Daten selbst ermittelt oder ob sie sich auf die Erklärungen des Bürgers verlassen muss. Dass die Bilder für den Bürger eine hervorragende Unterstützung bei seiner Selbstauskunft sind und dass sie unstreitig die Qualität der Ergebnisse verbessern, interessiert dabei nicht. Das mag zwar eine juristische Delikatesse sein, der Mann auf der Straße dürfte aber den Kopf schütteln.

 


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