Droht Remseck ein Kartellverfahren?

Bereits vor rund fünf Jahren hat der Gemeinderat der Stadt Remseck am Neckar nach aufwändigen Ausschreibungs- und Bewertungsverfahren die Konzessionen für das Stromnetz (ab 01.01.2013) und das Gasnetz (ab 01.01.2014) neu vergeben. Die Konzessionen, die früher bei der EnBW (links des Neckars) und der Süwag (rechts des Neckars) lagen, wurden für das komplette Stadtgebiet an die Stadtwerke Waiblingen und Ludwigsburg/Kornwestheim vergeben. Diese gründeten für den Betrieb der Netze eine gemeinsame „Netzgesellschaft Remseck am Neckar“.

Mit der Vergabe der Konzession erhält ein Unternehmen das Recht, auf Grundstücken der Stadt elektrische Versorgungsleitungen bzw. Gasleitungen zu verlegen und zu betreiben sowie die einzelnen Grundstücke anzuschließen. Davon unabhängig bleibt natürlich die Entscheidung jedes Strom- bzw. Gaskunden, von welchem Lieferanten er seine Energie beziehen will. Seit der Liberalisierung des Strommarktes sind bekanntlich der Betrieb der Netze und der Vertrieb von Strom und Gas voneinander getrennt.

Wer die Konzession hat, ist für Verlegung und Betrieb des Verteilnetzes verantwortlich

Vor einiger Zeit nun hat sich die Landeskartellbehörde für Energie (EKartBW) bei der Stadt gemeldet, Kritik an der damaligen Vergabe geäußert und eine Neuausschreibung der Konzessionen gefordert. Die Stadtverwaltung hat nach Gesprächen mit der EKartBW dem Gemeinderat in seiner Sondersitzung am 07.08.18 vorgeschlagen, dieser Forderung nachzukommen und baldmöglichst eine Neuausschreibung zu starten.

Der Gemeinderat ist diesem Beschlussvorschlag allerdings nicht gefolgt. Den acht Ja-Stimmen standen 10 Nein-Stimmen (davon fünf aus der Freie Wähler-Fraktion) gegenüber. Unsere Gründe für die Ablehnung waren im Wesentlichen:

  • Für uns sind die Gründe der EKartBW völlig unklar. Deshalb wollen wir, dass die Kartellbehörde in einer öffentlich zugänglichen Verfügung samt ausführlicher Begründung ihre Argumente darlegt.
  • Nur so ist unseres Erachtens die erforderliche Transparenz und Rechtssicherheit gegeben, auf die sowohl die Stadt als auch die Konzessionsnehmer und die Öffentlichkeit einen Anspruch haben.
  • Wir befürchten Schadenersatzansprüche der Konzessionsinhaber gegen die Stadt, wenn wir freiwillig (quasi im vorauseilenden Gehorsam) die Neuausschreibung betreiben.
  • Gegenüber der Presse hat die EKartBW als Grund der Beanstandung die lange Dauer der Übergabeverhandlungen zwischen Alt- und Neukonzessionären angegeben; darauf aber hatte die Stadt keinerlei Einfluss.

Wir warten nun gespannt auf die Verfügung der EKartBW; die dadurch entstehende weitere Verzögerung nehmen wir gerne in Kauf.

 


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