Irritationen um das Nachtflugverbot

Nach unserer Meinung hat die politische Spitze des Zweckverbandes Pattonville vorschnell und falsch reagiert. Als im August ein vom Land beauftragtes Gutachten zum Einsatz von Rettungshubschraubern vorgestellt wurde, hatten OB Ursula Keck als Vorsitzende des Zweckverbandes und OB Dirk Schönberger als ihr Stellvertreter ein Schreiben an das Innenministerium gerichtet, mit dem sie die vorgeschlagene Aufhebung des Nachtflugverbotes für Rettungsflüge des Hubschraubers ablehnten.

Vorschnell war das, weil ein förmliches Anhörungsverfahren der betroffenen Kommunen vom Land noch gar nicht eingeleitet war. Und vorschnell war es insbesondere, weil das Schreiben ohne Beteiligung der Gemeinderäte von Kornwestheim und Remseck verfasst wurde; die beiden Gemeinderäte tragen bekanntlich politisch den Zweckverband. Und aus der Vergangenheit musste allen Beteiligten bekannt sein, wie sensibel die Frage von Flugbewegungen auf dem früheren Militärflugplatz – der übrigens in Gänze auf dem Gebiet der Stadt Stuttgart liegt – immer war und welche Emotionen sie in der Bevölkerung und in den politischen Gremien immer erzeugt hatte.

Der Heli soll auch nachts zu Notfalleinsätzen starten dürfen
Foto: Angelina Ströbel/pixelio.de

Entsprechend heftig war dann auch der Sturm in den sozialen Medien nach Bekanntwerden des OB-Schreibens durch Presseberichte. Mit Ausnahme weniger, die vom Lärm bei Start und Landung des Hubschraubers direkt betroffen sind, kam dabei überwiegend Unverständnis für die ablehnende Position und eine Zustimmung zur Aufhebung des Nachtflugverbotes zum Ausdruck.

Auch die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion in Remseck hat dieses Unverständnis geteilt und sich dafür ausgesprochen, dem Hubschrauber in Zukunft auch in der Nacht Starts und Landungen für Rettungseinsätze – nicht allerdings für Verlegungsflüge – zu erlauben. Die Rettung gefährdeter Menschenleben hat für uns höhere Priorität als eine ungestörte Nachtruhe.

Allerdings haben wir der Verwaltung mit auf den Weg gegeben, im anstehenden förmlichen Verfahren ein Lärmschutz-Gutachten zu verlangen und prüfen zu lassen, ob nicht eine Verlegung des Hubschrauber-Standortes auf dem Flugplatzgelände – weiter weg von der Wohnbebauung – sinnvoll und möglich ist.

 


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