Durchsetzung der polizeilichen Umweltschutzverordnung in Remseck

Im Rahmen der Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Remseck forderte die Verwaltung mit der Vorlage 229/1/2020, zur Überwachung der Verordnung im Bereich des Neckarstands in den Sommermonaten einen Dienstleister zu beauftragen. Die Stadt begründete den Einsatz des Dienstleisters mit der personellen Ausstattung des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD). Denn die Einsatzzeiten des GVD zur Überwachung des Neckarstrandes wären überwiegend an Wochenenden und in den Abendstunden zu leisten.

Die Fraktion der Freien Wähler beantragte, das Personalkonzept des GVD und die mögliche Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Möglichkeiten zu überprüfen.

In der Beschlussvorlage 197/2021 wurden von der Verwaltung die personellen Möglichkeiten des GVD, eine Aufgabenerweiterung im Zusammenhang mit der Polizeiverordnung und die Abgrenzungen zum KOD ausführlich und nachvollziehbar dargestellt. Ein KOD, versehen mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, wäre mit weiteren Planstellen und somit mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden.

Die Freien Wähler konnten daher der Beschlussvorlage zustimmen, die Stellen im GVD um 0,5 Stellen zu erhöhen und nach Bedarf in den Sommermonaten einen externen Dienstleister für die Überwachung des Neckarstrandes zu beauftragen. Hierfür müssen jedoch auch jährlich bis zu 50.000,- € im Haushaltsplan bereitgestellt werden.

Wir konnten der Begründung der Verwaltung, dass die Installation eines KOD aus heutiger Sicht in Remseck nicht erforderlich ist, folgen. Da die nun getroffene Entscheidung unmittelbare Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Einwohner Remsecks haben kann, werden wir die weitere Entwicklung und die Entstehung von Brennpunkten mit Störungen der öffentlichen Sicherheit beobachten und gegebenenfalls wieder zum Thema machen.

 


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