Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/2023 zeigt sich vielschichtig und komplex und gleicht einer Mangelverwaltung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2022 dem Kindertagesstättenbedarfsplan 2022/2023 der Stadtverwaltung für Remseck und Pattonville nach intensiven Diskussionen in den Ausschüssen zugestimmt.

Ziel dieser Planung ist es, die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen dem sich verändernden Bedarf anzupassen. Dieses Ziel wird aber aus den verschiedensten Gründen weit verfehlt.

Als Ergebnis für Remseck (ohne Pattonville) weist der Plan 2022/2023 insgesamt für die Kinder unter 3 Jahren (U3) eine Unterdeckung von 72 Plätzen (Vorjahr: Unterdeckung 64) und für die Kinder über 3 Jahren (Ü3) eine Unterdeckung von 33 Plätzen (Vorjahr: Unterdeckung 33) aus. Von diesen Unterdeckungen besonders betroffen sind die von den Eltern vorrangig nachgefragten Betreuungsformen Verlängerte Öffnungszeiten () und Ganztagsbetreuung (GT).

Während auf Sicht bis 2025 für die Ü3 aufgrund der Eröffnung der Kita Wolfsbühl 2024 wieder mit einer Überdeckung zu rechnen ist, bleibt die Unterdeckung bei den U3 auch zwei weitere Jahre bestehen.

Betrachtet man die einzelnen Stadtteile so betrifft die Unterdeckung bei den U3 Aldingen mit 36 Plätzen und Neckargröningen mit 10 Plätzen. Bei den Ü3 fehlen auch in Aldingen 30 Plätze. Ab Mai 2023 soll der auf dem Parkplatz an der Gemeindehalle in Neckargröningen geplante Interims-Kindergarten mit ca. 55 Plätzen teilweise Abhilfe schaffen.

In Pattonville existiert bis 2025 lediglich für 2022/2023 eine Unterdeckung bei den Ü3 von 33 Plätzen. Der entstehende Bedarf für die U3 und Ü3 kann hier insbesondere durch den Bau der Kita Ost II und die Erweiterung des ökumenischen Mirjamkindergartens gedeckt werden.

Die Planung, die Schaffung und die Zuweisung von Kinderbetreuungsplätzen zeigen sich nicht nur in Remseck als vielschichtige und komplexe Prozesse. Einflussfaktoren wie die Entwicklung der Bevölkerung insgesamt, speziell der Frauen im gebärfähigen Alter, der Kinderwunsch an sich und dann dessen Erfüllung, die Lebens- und Berufssituationen der Familien, die Schaffung neuer Wohnbaugebiete, der notwendige Bedarf und die zunehmenden Bedürfnisse an die Kinderbetreuung, die baulichen und personellen Umsetzungsmöglichkeiten durch die Stadt und die kirchlichen und freien Träger müssen in eine bedarfsdeckende Kinderbetreuungssituation einfließen.

Aber selbst dann sorgt ein grundsätzlich vorhandener Mangel an regulärem Personal -aktuell noch verschärft um pandemiebedingte Krankheitsfälle- für eine Reduzierung der Betreuungszeiten. Ein unübersichtliches dezentrales und nicht zentrales Anmelde- und Zuweisungsverfahren der Kinder für Betreuungsplätze erschwert die Koordination zwischen den verschiedenen Trägern. Gleichzeitig steigen die Betreuungsgebühren in Remseck zum 01.09.2022 um 3,9% (Oberstenfeld: +3,0% / Ludwigsburg: +3,9% / Marbach: +4,3% / Freiberg: +11,9%), sorgen für eine zusätzliche finanzielle Belastung und Unmut bei den Eltern und erreichen aber trotzdem nur einen Kostendeckungsgrad von ca. 14%. In einzelnen Kommunen werden Diskussionen geführt über die Einführung von einkommensabhängigen Gebührensätzen oder sogar eine gebührenfreie Kinderbetreuung.

Dies alles schafft für die Familien und speziell die Frauen keine Lebens-, Arbeits- und Rentensituation, die mittelfristig zu einer höheren Geburtenrate führt, gleichzeitig für eine höhere Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben sorgt und zu einem größeren Erwerbspersonenpotenzial beiträgt. (Siehe LKZ 05.08.2022 Seite 22: Millionen Babyboomer gehen in den Ruhestand). Es ist höchste Zeit, dass jeder Beteiligte an diesen Prozessen schnell mehr für die bedarfsgerechte Kinderbetreuung tut, kreative Lösungen sucht und seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird.

 


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