75 Jahre Freie Wähler in Remseck – Teil 4

Der Übergangsgemeinderat 1975

Zum 01.01.1975 wurde im Rahmen der baden-württembergischen Kommunalreform aus den früheren Gemeinden Aldingen, Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen und Neckarrems die neue Gemeinde gebildet, die zunächst den Namen „Aldingen am Neckar“ trug, bevor sie dann zum 01.07.1977 den heutigen Namen „Remseck am Neckar“ erhielt.

Die Irrungen und Wirrungen der Gemeindereform sollen hier nicht behandelt werden, gerne wird aber auf weiterführende Literatur hierzu verwiesen. Dies ist insbesondere Band 3 der Heimatkundlichen Schriftenreihe der Gemeinde Remseck am Neckar mit dem Titel „10 Jahre Remseck am Neckar“. Auch der Vortrag des früheren Archivars der Gemeinde, Eduard Theiner beim Neujahrsempfang der Stadt am 10.01.2010 ist dazu eine hervorragende Quelle; der Vortrag wurde von der Stadt in Schriftform veröffentlicht.

Aber zurück zum Gemeinderat. Regulär hätte nach der Wahl im Jahr 1971 im Jahr 1974 wieder die Hälfte der Gemeinderatsmitglieder neu gewählt werden müssen. Um Konflikte mit der Gemeindereform zu vermeiden, hatte jedoch der Landtag mit einem Vorschaltgesetz zur Gemeindereform die Amtszeiten der Gemeinderäte verlängert.

So kam es, dass mit Wirkung vom 01.01.1975 auch in Remseck am Neckar ein so genannter Übergangsgemeinderat wirkte und eine Neuwahl erst für April 1975 angesetzt wurde. Er wurde aus allen Mitgliedern der Gemeinderäte der früheren Gemeinden gebildet. Der Übergangsgemeinderat umfasste insgesamt 53 Frauen und Männer sowie Peter Kuhn, der 1975 zum Bürgermeister der neuen Gemeinde gewählt worden war. Die Liste der 53 Gemeinderatsmitglieder findet sich im oben erwähnten Band der Schriftenreihe.

Ab 1975 wurde auch die Amtszeit der Gemeinderäte verändert. Im Gegensatz zum davor angewandten Verfahren werden seither alle Mitglieder des Gremiums in einer einzigen Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Ein kleiner Ausflug zum Wahlverfahren: Die Gemeindeordnung lässt zu, dass in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen die so genannte „Unechte Teilortswahl“ angewandt wird. Sie garantiert jedem Ortsteil eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat, birgt aber das Risiko, dass sich das Gremium durch Ausgleichssitze auch vergrößern kann. In Remseck am Neckar wurde die unechte Teilortswahl von 1975 bis 1989 angewandt, bevor dann ab 1994 auf die Quotierung der Sitze auf die Ortsteile verzichtet wurde. Die Zahl der Ausgleichssitze war überschaubar geblieben: 1980 waren es zwei, 1984 drei dieser zusätzlichen Mandate. Zu den Tücken der unechten Teilortswahl bezogen auf Remseck hat sich die Ludwigsburger Kreiszeitung am 07.10.1975 geäußert.

Ausschnitt aus der LKZ vom 07.10.1975

 


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