Ausweisung einer Wildschutzzone für Rebhühner

Rebhühner, eine in Baden-Württemberg auf der Roten Liste als vom Aussterben bedrohte Vogelart gelistet, wurde auf der Aldinger Gemarkung mit immerhin 9 Brutrevieren nachgewiesen. Der Bodenbrüter konnte auf den überwiegend für den Ackerbau genutzten Flächen zwischen der Ludwigsburger Straße (L 1140) im Norden, Pattonville/Ludwigsburger Steige im Westen, dem Stadtteil Aldingen im Süden und dem Stadtteil Neckargröningen im Osten beobachtet werden.

In seiner letzten Sitzung beschloss der Gemeinderat grundsätzlich eine Wildschutzzone für Rebhühner im bezeichneten Bereich einzurichten. Um das Ziel, die Sicherung der Rebhuhnbestände zu sichern bzw. zu vergrößern, zu erreichen, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Rechtsverordnung zu erarbeiten und weitere Planungen durchzuführen.

Als eine geplante Maßnahme zur Einrichtung einer Wildschutzzone Rebhuhn ist u.a. das Verlassen der Feldwege im Zeitraum vom 01.04. bis 31.08. untersagt. Darüber hinaus ist die Errichtung eines Lehrpfades mit Hinweistafeln, die Aufwertung von Grünwegen und die Anlage von Blühstreifen, Buntbrachen sowie die Einrichtung von Rückzugsräumen für Rebhühner vorgesehen.

Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Teilnehmern der AG Rebhuhn und den Obmännern der ARGE Landwirtschaft entwickelt.

Die Kosten für die Errichtung einer Wildschutzzone belaufen sich auf ca. 50.000,- €, wobei die Maßnahme zu 50 % von der Region Stuttgart gefördert wird. Wir unterstützen die Einrichtung dieser Wildschutzzone, da sowohl Landwirte als auch im Naturschutz Engagierte in die bisherige Entwicklung eingebunden waren und der Schutz dieser bedrohten Art eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

 

Für die Fraktion der Freien Wähler

Peter Großmann

 


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