Gemeinderat entscheidet sich bei den Kita-Gebühren mehrheitlich für den Änderungsantrag der SPD-, Bündnis90/Grünen- und Freie Wähler-Fraktion

Kindergarten Neckargrönigen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 mehrheitlich die Erhöhung der Kitagebühren um 5,1% beschlossen. Der Antrag der Stadtverwaltung dagegen hatte ein Plus von 8,5% vorgesehen. Dabei war die Stadtverwaltung der Empfehlung (Landesrichtsatz) der Kirchen und der kommunalen Landesverbände gefolgt. Diese begründeten die Erhöhung um 8,5% insbesondere mit den aktuellen Tarifsteigerungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sowie mit Kostensteigerungen während der Corona-Krise, die damals nicht in gleicher Höhe in den Kindergartengebühren weitergegeben wurden und jetzt ein Nachholbedarf vorliege.

Die SPD-, Bündnis 90/Grünen- und Freie Wähler-Fraktionen stellten einen Änderungsantrag mit einer Erhöhung um 5,1%.

Inhaltlich begründet wurde dieser Änderungsantrag mit den aktuellen Belastungen, denen die Familien auch noch nach der Corona-Krise ausgesetzt sind: weit überdurchschnittlich steigende Kosten für Nahrungsmittel und Energie und gleichzeitig eine weiterhin unzureichende Betreuungssituation in den Kitas. Ein seit langem bestehender Personalmangel (30.06.2023: Soll-Stellen in den Kitas 89,2 / besetzt 77,5 / Fremdkräfte 4,4) führte und führt noch immer zu kurzfristigen Gruppen-Zusammenlegungen oder -Schließungen oder zu dauerhaften Kürzungen der Betreuungszeiten. In einer familienfreundlichen Stadt stellt dies für die Eltern und insbesondere für die Mütter kein verlässliches Standbein für deren Lebensplanungen (geringere Beschäftigungsquote / niedriges Einkommen / unzureichende Rente) dar.

Rechnerisch ergeben sich die 5,1% als arithmetisches Mittel aus den Landesrichtsätzen der letzten 3 Jahre (2,9% + 3,9% + 8,5%) / 3). Der aktuell starke Kostenanstieg wird dadurch zunächst gedämpft. Allerdings bewirkt diese Arithmetik auch, dass bei wieder sinkenden Richtsätzen, der festzulegende Erhöhungssatz auch über dem künftigen Landesrichtsatz liegen kann.

Neben einer bedarfsgerechten Betreuung in den Kitas ist der Gemeinderat auch einer soliden Haushaltsführung verpflichtet. Insofern muss in die Entscheidung auch einbezogen werden, dass es aufgrund des Erhöhungssatzes von 5,1% und nicht von 8,5% im Vergleich zu einer negativen Ergebniswirkung von ca. 250 T€ (geringere Entgelte der Eltern 54 T€ / höherer Kostenausgleich an andere Einrichtungen 199 T€) kommen kann.

Die 3 Fraktionen des Änderungsantrags haben sich mehrheitlich für eine geringere finanzielle Belastung der Familien entschieden, da für die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder in Remseck kaum Ausweichmöglichkeiten existieren. Der Gemeinderat aber durchaus noch Optionen hat, in anderen Positionen 250 T€ einzusparen oder mehr einzunehmen.

Der Änderungsantrag wurde -nach teilweise heftig-hitzigen Diskussionen- mehrheitlich vom Gemeinderat gegen die Stimmen der FDP- und CDU-Fraktionen angenommen.

Die Freie Wähler-Fraktion wird nach der Sommerpause das Thema „Situation in der Kinderbetreuung“ nochmals aufgreifen, wenn der Kindertagesstättenbedarfsplan 2023/2024 der Stadtverwaltung vorliegt. Dieser konnte -auch aus Personalmangel- noch nicht erstellt werden.

Freie Wähler-Fraktion

Thomas Buhl

Kindergarten Hochberg

 


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