Ausweisung einer Wildschutzzone auf Aldinger und Neckargröninger Gemarkung

Im März 2023 hat der Gemeinderat der Erstellung einer Rechtsverordnung zur Wildschutzzone zugestimmt. Gemeinsam mit ehrenamtlichen Vertretern der Landwirtschaft, der Jägerschaft und des Naturschutzes wurde eine Verordnung erarbeitet, die im Ausschuss für Umwelt und Technik am 14.11.2023 mit einem einstimmigen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat verabschiedet wurde.

 

Die Verordnung dient dem Schutz des Rebhuhns und weiterer geschützter Wildtiere in diesem Lebensraum. Rebhühner sind auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten gelistet. Im Bereich der Wildschutzzone wurden bei einem Monitoring bis zu neun Brutsektoren der seltenen Vögel festgestellt.

 

Die genaue Abgrenzung der Wildschutzzone kann auf der Webseite der Stadt Remseck unter https://buergerinfo-remseck.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=8421 auf einem Lageplan eingesehen werden. Als grobe Abgrenzung des Schutzgebietes kann man sich die Fläche zwischen der Landesstraßen L1140  Neckargröningen – Ludwigsburg sowie L1144 Aldingen – Pattonville vorstellen.

 

Für die Bevölkerung ergeben sich im Zeitraum vom 01. April bis 31. August jeden Jahres Einschränkungen zum Schutz der Wildtiere. So ist das Verlassen der Feldwege innerhalb der Wildschutzzone während der Schutzzeiten untersagt.

Für Hunde besteht in diesem Bereich während der Schutzzeit eine Leinenpflicht. Die Tiere sind an der kurzen Leine, maximal 3 m Länge, zu führen.

Auf die Wildschutzzone wird durch das Aufstellen von Hinweisschildern hingewiesen.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats tritt die Rechtsverordnung zum 01.02.2024 in Kraft, so dass die Einschränkungen ab 01. April 2024 gelten werden.

 

 

Für die Fraktion der Freien Wähler

Peter Großmann

 


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