Archive: August 2003

21. August 2003

Bodenpreise in Remseck

In den Amtsblättern der letzten Wochen haben sich an dieser Stelle sowohl die CDU als auch die FDP und die Grünen mit der Höhe der Bodenpreise in Remseck auseinandergesetzt und dabei mehr oder weniger direkt auch die Frage gestellt, ob nicht die Bodenpreise in Remseck gesenkt werden müssten.

Anlass für diese Überlegungen war der Finanzzwischenbericht des Kämmerers. Er hatte unter anderem berichtet, dass die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zur Jahresmitte weit unter den Erwartungen lagen.

Wer allerdings meint, durch Senkung der Preise die Einnahmen auf dem Grundstückskonto schnell zu verbessern, der irrt nach unserer Meinung. Die Gründe für den Rückstand bei den Einnahmen liegen woanders, nämlich

· in der Tatsache, dass Qualität und Lage der verkaufsreifen Flächen nicht der Nachfrage entsprechen. Für baureife Wohnbauflächen gibt´s in Remseck zwar Nachfrage, aber kein ausreichendes Angebot. Nur bei zweit- oder drittklassigen Grundstücken gibt der Markt momentan nichts her.

· dass die vom Gemeinderat beschlossenen Neubaugebiete nicht zügig genug planerisch und bodenordnerisch entwickelt und zum Verkauf gebracht werden. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und sollen hier nicht diskutiert werden.

Der Remsecker Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat im Juli die Bodenrichtwerte mit Stand 31.12.2002 veröffentlicht. Die Preisobergrenze für baureifes Land (ohne Erschließungskosten) wurden dabei wie folgt ermittelt:
Aldingen 500 €, Hochberg 385 €, Hochdorf 360 €, Neckargröningen 400 €, Neckarrems 410 €, Pattonville 320 €. In seiner Pressemitteilung hat der Gutachterausschuss unter anderem festgestellt: „Die Preise für Wohnbauland haben sich differenziert entwickelt: In Spitzenlagen sind sie gestiegen, in weniger attraktiven Lagen sind sie zurückgegangen.“ Das belegt, dass unser Problem ausschließlich die Verfügbarkeit von qualitativ guten Wohnbauflächen ist. Dafür besteht in Remseck Nachfrage und dafür sind auch die Remsecker Marktpreise durchaus angemessen.

Dass das so ist, belegt auch ein Blick in die Nachbarkommunen. In Kornwestheim liegt der obere Richtwert für Wohnbauland bei 550 €, in LB-Poppenweiler bei 440 €, in LB-Ossweil bei 630 €, in LB-Hoheneck bei 690 €. In den Waiblinger Stadtteilen sind für Hohenacker 460 €, für Neustadt 485 € und für Hegnach 500 € notiert. Auch wenn man berücksichtigt, dass die genannten Vergleichswerte im Gegensatz zu den Remsecker Zahlen die Erschließungskosten enthalten, wird nach unserer Meinung deutlich, dass die Remsecker Bodenpreise für Wohnbauland eher an der unteren als an der oberen Grenze liegen.

Was wir zu haben, ist die Beschleunigung der Realisierung der Neubaugebiete und die Verstärkung der Vermarktungsinitiativen für sonstige vorhandene Flächen.

 


11. August 2003

Stadtwerke Remseck – Eine vernünftige Entscheidung

Die Freien Wähler haben den Vorschlag der Verwaltung begrüßt und der Eingliederung des Stadtbusverkehrs uneingeschränkt zugestimmt. Was waren die Gründe:

Die bisher in der Rechtsform eines Eigenbetriebes geführte Wasserversorgung, muss, so sieht es die Steuergesetzgebung vor und wird von der Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfanstalt ebenso gefordert, nachhaltig einen Gewinn erwirtschaften und an den Gemeindehaushalt abführen. Die Gemeinde hat den Eigenbetrieb 1975 mit einem Eigenkapital von 4,15 Mio. DM ausgestattet. Diese Kapital wurde dem Gemeindehaushalt entzogen und im Gegensatz zur Abwasserbeseitigung unverzinslich der Wasserversorgung zur Verfügung gestellt. Eine Verzinsung des Eigenkapitals hätte einen Erhöhung des Wasserpreises von 14 Cent je Kubikmeter Wasser bedeutet. Der Wasserpreis wurde daher in der Vergangenheit aus allgemeinen Steuermitteln subventioniert.

Die Einführung einer Konzessionsabgabe der Wasserversorgung an die Gemeinde hätte eine weitere Möglichkeit dargestellt, diese Situation der stillen Subventionierung zu beseitigen, hätte aber für die Wasserversorgung Bedeutet, dass ein Gewinn erforderlich wäre. Hätte das Wasserwerk einen Gewinn von rund 133.000 € erwirtschaftet, wären rund 58.500 € Steuern abzuführen gewesen, Es hätte einer Verteuerung von rd. 33 Cent je Kubikmeter Wasser entsprochen.

Durch die Aufnahme der Sparte „Öffentlicher Personennahverkehr“ besteht für das Stadtwerk die Möglichkeit den Verlust aus dem Stadtbusverkehr, den bisher der Gemeindehaushalt getragen hat, mit dem Gewinn zu verrechnen und somit keine Steuern abfallen.

Der Gemeindehaushalt wird dadurch in Zukunft um den Zuschuss für den Stadtbusverkehr von derzeit ca. 133.000 € entlastet.

 


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