Archive: Oktober 2020

24. Oktober 2020

Regierungspräsidium bezieht klar Stellung

Im Rahmen der Podiumsdiskussion in der Remsecker Stadthalle stellte der Vertreter des Referats 44 im Regierungspräsidium Stuttgart, Herr Abteilungsdirektor Holzwarth, die Position des Landes im Zusammenhang mit dem Bau der Westrandbrücke klar vor.

Demzufolge ist die Westrandbrücke nicht alternativlos. Jedoch haben Untersuchungen zu alternativen Neckarquerungen, mehrere Kilometer südlich von Remseck, als Ersatz für die bestehende Querung in Neckarrems zu keinem positiven Ergebnis geführt. Bereits im Jahr 2014 wurden daher die Untersuchungen ergebnislos abgeschlossen.

Der Bau der geplanten Westrandbrücke wird vom Land unterstützt. Durch die Westrandbrücke wird es möglich, den regionalen Verkehr und Binnenverkehr in Remseck mit der geforderten Qualitätsstufe D abzuwickeln, ohne weiteren Verkehr anzuziehen.

Für den Fall, dass es nicht zum Bau der Westrandbrücke kommen sollte, wird das Land derzeit nicht handeln. Die Bestandsbrücke wird dann die nächsten 10 bis 30 Jahre, abhängig von der Bausubstanz, so bleiben wie sie ist.

Der später erforderliche Ersatzneubau der Bestandsbrücke wird dann leistungsfähiger gemacht werden. Da die Knotenpunkte „fast nicht vernünftig umzubauen seien, müsste die Brücke 3-streifig, eigentlich 4-streifig“, gebaut werden, so Herr Holzwarth.

Die Frage, ob die geplante Westrandbrücke, wie vorgestellt, zweistreifig gebaut wird, wurde von Herrn Holzwarth mit den Worten „Sonst wäre es ja eine schlechte Planung“ bejaht.

Im Unterschied zur Bestandsbrücke werden die Verkehrsknoten einer Westrandbrücke so aufgeweitet, dass ausreichend Aufstellflächen vorhanden sind, um den Verkehr in der geforderten Qualität mit einem zweistreifigen Brückenbauwerk abzuwickeln.

So sieht die Situation an der bestehenden Brücke heute aus.

Deutlich ist die Trennwirkung zwischen Marktplatz, Rathaus und der geplanten Neuen Mitte, dem heutigen Krieger-Areal, zu erkennen. Die Brücke ist ausschließlich für den motorisierten Verkehr nutzbar. Platz für Fußgänger und Radfahrer ist nicht vorhanden.

Sollte in einigen Jahren ein drei- oder sogar vierstreifiger Ersatzneubau erforderlich werden, wäre die vom Verkehr beanspruchte Fläche um ein Vielfaches höher. Die Neue Mitte wäre zerschnitten und nicht mehr attraktiv.

 


18. Oktober 2020

Wer soll das bezahlen …und was kostet das?

Diese Fragen werden, neben Fragen zur Entwicklung der Neuen Mitte und verkehrlichen Fragen, im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid zur Westrandbrücke immer wieder an uns herangetragen.

Wer den Bau der Westrandbrücke und die erforderlichen Anbindungen bezahlt, ist klar geregelt. Das Land Baden-Württemberg als Träger der Straßenbaulast übernimmt 75 % der Kosten. Die Stadt Remseck beteiligt sich mit 25 % an den Kosten.

Wie hoch die Kosten für den Bau der Westrandbrücke und die erforderliche verkehrliche Anbindung sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Alle Zahlenspiele hierzu entbehren einer belastbaren Grundlage.

Zum jetzigen Zeitpunkt, vor einer grundsätzlichen Entscheidung über den Bau der Westrandbrücke, schon in detaillierte Planungen einzusteigen, hieße Finanz- und Personalressourcen zu verschwenden.

Die auf die Stadt Remseck zukommenden, anteiligen Kosten für die Westrandbrücke lassen sich über die Entwicklung der Neuen Mitte mit dem zweiten und dritten Bauabschnitt refinanzieren. In diesen Bauabschnitten sollen Wohnraum sowie ein Zentrum für Handel und Dienstleistungen mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen.

Bei dem am Sonntag, 15.11.2020, anstehenden Bürgerentscheid entscheiden die Wahlberechtigen in Remseck, ob eine Westrandbrücke gebaut werden soll. Grundlage für die Entscheidung sind erste Entwürfe zur Westrandbrücke und der Neuen Mitte sowie die vorliegenden Gutachten zu Verkehr und Schallschutz.

Wir Freien Wähler sagen Ja zum Bau der Westrandbrücke und der Entwicklung der Neuen Mitte.

Nach Ihrem Ja zum Bau der Westrandbrücke liegt die Verantwortung für die Realisierung der Baumaßnahme beim Gemeinderat der Stadt Remseck.

Die von Ihnen gewählten Vertreter im Gemeinderat werden ihre Entscheidungen zum Wohle der Stadt, unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten und des Entwicklungspotentials für die Zukunft treffen.

 


9. Oktober 2020

Erfolgsmodell SVR

Als es vor einigen Jahren im Gemeinderat um die erstmalige Bezuschussung des SVR – Sportvereine in Remseck e.V. – ab dem Jahr 2015 ging, sorgte dies noch für sehr kontroverse Diskussionen. Manche konnten sich nicht vorstellen, dass nach dem Scheitern des „Dachverbandes für Sport“ das Modell des SVR erfolgreich sein würde. In der Rechtsform eines eingetragenen Vereins ist der SVR damals angetreten, um als quasi „Dachverein“ Aufgaben der Sportvereine in den Stadtteilen (Buchhaltung, Mitgliederverwaltung usw.) zu übernehmen. Daneben machte er ein eigenständiges Angebot von Sport- und Bewegungskursen und er bot der Stadt an, Kooperationen mit Schulen und Kindergärten im Bereich Sport und Bewegung durchzuführen.

Dass jetzt in der Septembersitzung 2020 des Gemeinderates nach einer Präsentation durch den SVR-Vorsitzenden Günter Schray die weitere Förderung des SVR einstimmig beschlossen wurde, zeigt die breite Anerkennung der Vereinsarbeit durch die Fraktionen. Für einen abnehmenden Zuschussbedarf bei stetig gestiegenen Leistungen kann man dem SVR nur Respekt zollen. Auch die Verwaltung hat in der Sitzungsvorlage den SVR als „nicht wegzudenken“ qualifiziert und die Remsecker Kitas und Schulen halten sein Angebot in der Zwischenzeit für unverzichtbar.

Sport im Grünen mit dem SVR (Foto: SVR)

 

Neun Kooperationen mit Kindergärten und 24 Kooperationen mit Schulen hat der SVR im vergangenen Jahr durchgeführt und das völlig selbständig, ohne dass in der Verwaltung dafür Personal gebunden war. Der Zuschuss für die Jahre 2021 bis 2023 in Höhe von 33/31/29 T€ dient der Finanzierung dieser Kooperationen. Für die Stadt ein gutes Angebot – mit eigenem Personal wäre das so nicht zu leisten!

Bestens eingeführt sind auch die weiteren Angebote des SVR im Sportbetrieb mit 254 und die Angebote für Reha-Sport mit 88 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im vergangenen Jahr.

Die Freien Wähler freuen sich, dass der SVR, der sich übrigens in ViR (Vereine in Remseck e.V.) umbenennen will, ab nächstem Jahr auch intensiv mit der Grundschule Pattonville bei der Entwicklung zur Ganztagsschule zusammenarbeiten will. Wir wünschen dem SVR/ViR weiterhin viel Erfolg!

 


3. Oktober 2020

Irritationen um das Nachtflugverbot

Nach unserer Meinung hat die politische Spitze des Zweckverbandes Pattonville vorschnell und falsch reagiert. Als im August ein vom Land beauftragtes Gutachten zum Einsatz von Rettungshubschraubern vorgestellt wurde, hatten OB Ursula Keck als Vorsitzende des Zweckverbandes und OB Dirk Schönberger als ihr Stellvertreter ein Schreiben an das Innenministerium gerichtet, mit dem sie die vorgeschlagene Aufhebung des Nachtflugverbotes für Rettungsflüge des Hubschraubers ablehnten.

Vorschnell war das, weil ein förmliches Anhörungsverfahren der betroffenen Kommunen vom Land noch gar nicht eingeleitet war. Und vorschnell war es insbesondere, weil das Schreiben ohne Beteiligung der Gemeinderäte von Kornwestheim und Remseck verfasst wurde; die beiden Gemeinderäte tragen bekanntlich politisch den Zweckverband. Und aus der Vergangenheit musste allen Beteiligten bekannt sein, wie sensibel die Frage von Flugbewegungen auf dem früheren Militärflugplatz – der übrigens in Gänze auf dem Gebiet der Stadt Stuttgart liegt – immer war und welche Emotionen sie in der Bevölkerung und in den politischen Gremien immer erzeugt hatte.

Der Heli soll auch nachts zu Notfalleinsätzen starten dürfen
Foto: Angelina Ströbel/pixelio.de

Entsprechend heftig war dann auch der Sturm in den sozialen Medien nach Bekanntwerden des OB-Schreibens durch Presseberichte. Mit Ausnahme weniger, die vom Lärm bei Start und Landung des Hubschraubers direkt betroffen sind, kam dabei überwiegend Unverständnis für die ablehnende Position und eine Zustimmung zur Aufhebung des Nachtflugverbotes zum Ausdruck.

Auch die Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion in Remseck hat dieses Unverständnis geteilt und sich dafür ausgesprochen, dem Hubschrauber in Zukunft auch in der Nacht Starts und Landungen für Rettungseinsätze – nicht allerdings für Verlegungsflüge – zu erlauben. Die Rettung gefährdeter Menschenleben hat für uns höhere Priorität als eine ungestörte Nachtruhe.

Allerdings haben wir der Verwaltung mit auf den Weg gegeben, im anstehenden förmlichen Verfahren ein Lärmschutz-Gutachten zu verlangen und prüfen zu lassen, ob nicht eine Verlegung des Hubschrauber-Standortes auf dem Flugplatzgelände – weiter weg von der Wohnbebauung – sinnvoll und möglich ist.

 


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